Schulische Sucht- und Drogenprävention

Die Beratungslehrer für schulische Sucht- und Drogenprävention (Suchtberatung) des Gymnasium Petrinum arbeiten an einem allgemeinen Suchtprävention-Konzept der Schule mit dem Ziel:

  • ein realistisches Bild von Erscheinungsformen und Entstehungsbedingungen süchtigen Verhaltens zu vermitteln,
  • die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit und ihrem Selbstbewusstsein zu stärken
  • den Unterricht und das Schulleben nach gesundheitsförderlichen Gesichtspunkten zu gestalten.

Die individuelle Beratung zur Sucht- und Drogenprävention des Gymnasium Petrinum versteht sich in erster Linie als freiwilliges Angebot für Schülerinnen und Schüler, die direkt oder indirekt mit dem Thema Sucht konfrontiert sind. Ob es sich bei den Gesprächsanlässen um den Umgang mit Rauschmitteln, den übermäßigen Konsum von Medien oder bedenkliche Essgewohnheiten handelt, wir nehmen alle Probleme ernst.

Hast du also ein Problem, bei dem du das Gefühl hast, nicht allein zu einer Lösung kommen zu können oder machst du dir Sorgen um einen Freund oder eine Freundin, dann sind wir als Suchtberatungsteam die richtigen Ansprechpartner.

Wir hören Dir zu und beraten Dich, wenn Du das wünschst.

Gemeinsam können wir in einem vertraulichen Gespräch Ursachen und Konsequenzen besorgniserregender Verhaltensweisen und Gewohnheiten diskutieren und vielleicht mögliche Lösungsansätze erarbeiten.

Für den Fall, dass du einfach einmal mit jemandem über das Thema Sucht reden oder genauere Informationen über Wirkung, Schädigungspotentiale und Gefahren bestimmter Verhaltensweisen oder Rauschmittel erhalten möchtest, nehmen wir uns ebenfalls gerne Zeit.

Selbstverständlich stehen wir auch für Gespräche mit Eltern und Erziehungsberechtigten zur Verfügung.

Deine Ansprechpartner

Hinweise

1. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, die unsere Beratung in Anspruch nehmen möchten, bieten wir keine zentrale Sprechstunde an. In der Regel sind wir aber beide jeden Tag vor Ort und ansprechbar. (Hinweis im Sekretariat abgeben? Box?)

 

2. Da wir keine staatlich anerkannte Suchtberatungsstelle darstellen, können wir von keinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sollten sich aus geschilderten Problemen daher strafrechtliche Konsequenzen ableiten, können wir keine absolute Verschwiegenheit garantieren. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit der Drogenberatung Westvest sowie der Suchtberatung der Caritas zusammen, um ggf. den Kontakt herstellen zu können.

Links

Drogenberatung Westvest

Suchtberatung Caritas